Die Regelungen zum Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Anspruch an das sogenannte Kinderkrankengeld ist an die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen geknüpft:
- Für die Betreuungsperson muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch bestehen.
- Das erkrankte Kind muss gesetzlich versichert sein.
- Das Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes muss ärztlich bescheinigt werden.
- Es darf keine andere Person im Haushalt leben, die die Betreuung des Kindes übernehmen könnte.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage je Elternteil, für Alleinerziehende längstens 20 Arbeitstage. Bei Erkrankung mehrerer Kinder erhöht sich die Anspruchsdauer auf maximal 25 und für Alleinerziehende auf maximal 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
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