Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 wurde das Kindergeld für 2022 einmalig um EUR 100 erhöht, dies ist der Kinderbonus 2022. Dieser Kinderbonus wird für jedes Kind, für das mindestens für einen Monat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gezahlt.
Der Kinderbonus teilt das Schicksal des laufenden Kindergeldes. Die Festsetzung des Kinderbonus erfolgt gegenüber dem Kindergeldberechtigten.
Comments are closed.