Am 15.11.2017 hat der BFH in einem Beschluss festgestellt, dass eine begünstigte Investition im Sinne des § 7g EStG auch dann vorliegt, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsvermögen abgezogen wurde und die geplante Investition später, innerhalb des dreijährigem Investitionszeitraums, von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wurde. Der im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag ist in einem solchen Fall dem Sonderbetriebsvermögen des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen.
Mrz
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