Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Dieses wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses enthält eine Vielzahl von Neuerungen. Beispielhaft seien erwähnt:
Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird vereinheitlicht. Es gilt nun für alle Gebäudearten die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (Peak)
Die als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent erhöht, der Höchstbetrag von € 4.000,00 auf € 4.800,00.
Bei Pflege- und Betreuungsleistungen setzen Steuerermäßigungen – wie das bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen der Fall ist – den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus.
Die Beantragung von Kindergeld soll elektronisch erfolgen können.
Das komplette Jahressteuergesetz kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.
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