Das am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Steuerfortentwicklungsgesetz umfasst für 2025 (Werte für 2026 in Klammern) u.a. folgende Maßnahmen:
- Grundfreibetrag: Anhebung um 312 EUR auf 12.096 EUR (2026: 12.348 EUR)
- Kinderfreibetrag: Erhöhung um 60 EUR auf 6.672 EUR (2026: 6.828 EUR)
- Kindergeld: Anhebung um 5 EUR pro Monat auf 255 EUR (2026: 259 EUR)
- Verschiebung der Eckwerte des ESt-Tarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)
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