Gemäß der Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum 01.07.2018 in den alten Bundesländern um 3,22 % (von € 31,03 auf € 32,03); in den neuen Bundesländern steigt er um 3,37 % (von € 29,69 auf € 30,69).
Dieser Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage der Hinzuverdienste zu den Witwen- / und Witwerrenten. Die Änderung führt zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenze. Die neuen Freibeträge für den Zuverdienst ab dem 01.07.2018 betragen:
Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten | € 845,59 (West) | € 810,22 (Ost) |
Plus je waisenrentenberechtigtes Kind | € 179,37 (West) | € 171,86 (Ost) |
Comments are closed.