Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.06.2021 entschieden, dass wenn eine alleinstehende, in einem eigenen privaten Haushalt lebende Rentnerin ein Notrufsystem bucht, wodurch sie in Notsituationen rasch Hilfe durch den automatisch informierten Notdienst erhält, sie für die Aufwendungen die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann.
Jul
08
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