Eine breite Verbändeallianz mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bringt eine Musterklage gegen die Grundsteuer B auf den Weg. Die Verbände fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerbescheide nur vorläufig zu erlassen.
Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, wird empfohlen, dass die betroffenen Eigentümer mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
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