Mittlerweile hat die Versendung der Informationsschreiben an private Grundstückseigentümer über die Grundsteuerreform begonnen. Ab dem 01.07.2022 kann die Feststellungserklärung für die Grundsteuer über ELSTER elektronisch abgegeben werden. Die Steuererklärung muss elektronisch eingereicht werden, eine Einreichung in Papierform ist nicht möglich. In dem Informationsschreiben stehen im Regelfall relevante Informationen und Modalitäten: So beinhalten die Schreiben konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück – wie zum Beispiel das Aktenzeichen. Außerdem informieren sie darüber, wo die weiteren erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung, wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte, zu finden sind: nämlich auf der zentralen Internetseite zur Grundsteuerreform, für Baden-Württemberg unter www.grundsteuer-bw.de. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31.10.2022.
Wir haben bereits darüber informiert, und können Sie bereits entsprechend bei der Erstellung der Erklärungen unterstützen
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