Das Bundesland Bayern hat die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 30.04.2023 verlängert. Dies teilt das Bayerische Landesamt für Steuern mit.
Eigentlich wäre die Frist ebenfalls zum 31.01.2023 geendet. Die Fristverlängerung gilt gleichermaßen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft).
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