Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg informiert über die Kulanzzeit, die nach dem Ende der offiziellen Abgabefrist der Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg gewährt wird. Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist grundsätzlich am 31.01.2023 in Baden-Württemberg zu Ende gegangen. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich.
Hierzu führt das Finanzministerium Baden-Württemberg weiter aus:
Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt voraussichtlich im ersten Quartal. So lange haben alle Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Es bedarf keines Antrags auf Fristverlängerung. Diese Regelung betrifft sowohl private Eigentümer als auch gewerbliche Eigentümer gleichermaßen.
Bei der Grundsteuer A ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31.03.2023. Die entsprechenden Informationsschreiben wurden erst im Januar versendet. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung.
Die Bearbeitung und Versand der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilbt dann ab dem Jahr 2025.
Comments are closed.