Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert wird.
Außerdem wurde in dem online-Service Grundsteuererklärung für Privateigentum der Nutzerkreis erweitert. Insbesondere Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen Garagen oder Tiefgaragenstellplätze gehören, können ihre Erklärung jetzt auch über das Angebot Grundsteuererklärung für Privateigentum übermitteln. In den Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, ist es ab sofort möglich, das Angebot in Fällen zu nutzen, in denen die Eigentümer einen Anteil an anderen Grundvermögen haben, der zusammen mit dem Grundstück zu erklären ist
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