Die Auswirkungen des MoPeG auf das Steuerrecht zeigen sich u. a. bei der Grunderwerbsteuer. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde somit klargestellt, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Allerdings ist dabei zu beachten, dass diese Regelung nach Artikel 43, 53 Abs. 8 WtChancenG nur bis zum 31.12.2024 gilt, sodass nach den Plänen des Bundesministeriums der Finanzen im Jahre 2024 eine weitgehende Novelle des Grunderwerbsteuerrechtes beschlossen werden soll. Allerdings ist auch denkbar, dass bei der finalen Änderung des Wachstumschancengesetzes die Regelungen zumindest vorläufig bis zum Jahre 2026 befristet werden können.
Jan
24
Comments are closed.