Die Finanzministerkonferenz der Länder hat Eckpunkte beschlossen, welche voraussichtlich noch in diesem Jahr in ein formelles Gesetzgebungsverfahren münden werden. Diese betrifft Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften. Hier war bisher die Grundlage gegeben, dass eine Fiktion zur Grunderwerbsteuer erst dann als Ersatztatbestand angesehen wird, wenn 95% der Beteiligung innerhalb von 5 Jahren übergehen.
Nunmehr soll diese Größenordnung auf 90 % reduziert werden und die Haltefrist von 5 auf 10 Jahren verlängert werden.
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