Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 29.03.2017 entschieden:
- Die Fiktion eines Erwerbvorgangs durch den Übergang von mindestens 95 % der Anteile einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf neue Gesellschafter greift auch dann, wenn einer der Erwerber bereits zuvor mittelbar über eine als Kommanditistin fungierende Kapitalgesellschaft an der Personengesellschaft beteiligt war.
- Ein solcher mittelbar beteiligter Anteilseigner ist kein bei der Höhe der Übertragungsquote nicht zu berücksichtigender Altgesellschafter der Personengesellschaft.
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