Ab dem 01.07.2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um € 10,00 monatlich, dies entspricht einer Erhöhung von rund 5 %. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien dann € 204,00, anstatt bisher € 194,00 monatlich. Für das dritte Kind sind es € 210,00, anstatt bisher € 200,00 und für jedes weitere Kind € 235,00, anstatt € 225,00. Eine zweite Steigerung des Kindergeldes ist zum 01.01.2021 vorgesehen.
Geringverdiener werden ab dem 01.07.2019 noch stärker bei den Sozialabgaben entlastet. Künftig zahlen sie bei einem Entgelt von € 450,00 bis € 1.300,00 geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen. Diese und weitere Verbesserungen wurden mit dem Rentenpaket 2019 beschlossen.
Zum 01.07.2019 steigen die Renten. In den alten Bundesländern erhöhen sie sich um 3,18 %. Der Rentenwert in Westdeutschland beträgt dann € 33,05. In den ostdeutschen Ländern steigen die Renten um 3,91 %. Hier liegt der Rentenwert damit bei € 31,89. Dies entspricht 96,5 % des Westwertes.
Die obige Änderung des Rentenwerts führt zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenze bei Witwen- und Witwerrenten. Die neuen Freibeträge für Hinzuverdienste ab dem 01.07.2019 betragen in den alten Bundesländern für Witwen, Witwer und Erziehungsrenten € 872,52 plus € 185,08 je waisenrentenberechtigtem Kind und in den neuen Bundesländern € 841,90 plus € 178,58 je waisenrentenberechtigtem Kind. Es ist zu beachten, dass das die Freibeträge überschreitende Einkommen nur zu 40 % angerechnet wird.
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