Der Bundesrat hat am 22.11.2024 neben dem Jahressteuergesetz 2024 auch das „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ verabschiedet.
Der Grundfreibetrag wird um € 180,00 auf € 11.784,00 für das Jahr 2024 angehoben; der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2024 von € 3.192,00 auf € 3.306,00 angehoben (€ 6.612,00 bei Zusammenveranlagung).
Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurde am 05.12.2024 im BGBl veröffentlicht.
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