Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Beschluss vom 11.04.2024 entschieden, dass eine Änderung der Gesellschafter einer GbR (hier: Ausscheiden eines verstorbenen Gesellschafters) nicht mehr im Grundbuch eingetragen werden kann, auch wenn die Änderung vor dem 01.01.2024 stattgefunden hat und der Antrag vom dem 01.01.2024 gestellt worden ist. Neueintragungen sind somit erst wieder möglich, wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsregister erfasst ist.
Jul
17
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