Bislang gibt es kein Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Im Rechtsverkehr können daher die Existenz und die Gesellschafter einer GbR nicht zuverlässig festgestellt werden, anders als dies etwa bei Gesellschaftsformen wie der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) der Fall ist. Das Gesellschaftsregister kommt zum 01.01.2024; die Ausgestaltung soll eine Verordnung des Bundesjustizministeriums regeln.
Jul
08
Comments are closed.