Der Bundesrat hat am 22.11.2024 zugestimmt. Demnach werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2025 wie folgt angepasst.
Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von € 278,00 auf € 282,00 pro Monat.
Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von € 313,00 auf € 333,00 pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:
Frühstück € 69,00/Monat bzw. € 2,30/Tag
Mittagessen € 132,00/Monat bzw. € 4,40/Tag
Abendessen € 132,00/Monat bzw. € 4,40/Tag
Comments are closed.