Das Bundesamt für Justiz hat nunmehr mitgeteilt, dass bis 02.04.2024 Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren droht.
Jan
24
Das Bundesamt für Justiz hat nunmehr mitgeteilt, dass bis 02.04.2024 Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren droht.
Hier erhalten Sie ständig neue Hinweise und Anregungen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Themen stets nur kurz angerissen sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Bei Bedarf oder Fragen können die Hinweise Detailberatung durch Blind & Partner mbB nicht ersetzen.
Comments are closed.