Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Zur Bestimmung der fremdüblichen Zinsen kann mangels anderer Anhaltspunkte von dem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die banküblichen Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (sogenannte Margenteilung).
BFH Urteil vom 22. Februar 2023
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