Die Helfer in den Impf- und Testzentren können weiterhin von der sogenannten Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale profitieren. In den Jahren 2020 bis 2022 können diejenigen, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind die Übungsleiterpauschale ansetzen; diese beträgt im Jahr 2020 € 2.400 und seit 2021 € 3.000 jährlich. Wer sich in der Verwaltung und der Organisation von Impf- oder Testzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Diese lag 2020 bei € 720 und erhöhte sich ab 2021 auf € 840. Um diese Pauschale in Anspruch nehmen zu können, darf es sich jedoch nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handeln, welche nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle beträgt oder eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 14 Stunden hat. Anspruchsberechtigt sind auch Studenten und Rentner. Werden mehrere Tätigkeiten ausgeführt, erfolgt eine Zusammenrechnung.
(Ausführung des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Vereinbarung von Bund und Ländern)
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