Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 01.03.2023 entschieden, dass bei jungen Arbeitnehmern, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen, zu vermuten ist, dass diese weiter in den fremden Hausstand der Eltern eingegliedert sind, den sie nicht wesentlich bestimmen können.
Jan
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