Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 01.03.2021 entschieden, dass Fahrtkosten der Großeltern zur Betreuung von Enkelkindern nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Feb
15
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 01.03.2021 entschieden, dass Fahrtkosten der Großeltern zur Betreuung von Enkelkindern nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
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