Die erweiterte Kürzung für Grundbesitz im Sinne des § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG stellt auf eine Entlastung von vermögensverwaltende Unternehmen ab, wenn diese ausschließlich aufgrund ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegen. Für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung setzt die Regelung voraus, dass das Grundbesitzunternehmen ausschließlich „eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt“ und darüber hinaus keine oder ausschließlich sogenannte erlaubte Nebentätigkeiten ausübt.
Sollte das Unternehmen davon abweichen auch nur eine geringfügige begünstigungsschädliche Tätigkeit auszuüben, entfällt die Begünstigung insgesamt, während sie bei Ausübung erlaubter Nebentätigkeiten für die Erträge aus der Haupttätigkeit des Unternehmens, als der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes, erhalten bleibt.
Comments are closed.