Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 28.03.2024 entschieden, dass eine erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 Gewerbesteuergesetz auch dann in Betracht kommt, wenn im Rahmen der Vermietung eines Einkaufszentrums auch ein Lastenaufzug mitvermietet wird. Denn selbst wenn insoweit eine (grds. schädliche) Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung vorläge, wären jedenfalls die Voraussetzungen für ein unschädliches Nebengeschäft erfüllt.
Beim BFH wurde hiergegen Revision eingelegt.
Comments are closed.