Das Bundeskabinett hat am 09.06.2021 den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sollen danach um drei Monate bis zum 30.09.2021 verlängert werden, um mithilfe von Kurzarbeit Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30.06.2021 hinaus zu stabilisieren.
Jul
14
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