Der Bundestag hat am 22.09.2022 das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Mit dem Gesetz soll neben der Umsetzung EU-Alkoholstrukturrichtlinie auch die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen als Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden.
Per Änderungsantrag eingefügt und angenommen wurde die Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) bis Ende 2023. Dieser sollte grundsätzlich zum Jahresende auslaufen.
Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.
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