Das Wohnungseigentümermodernisierungsgesetz vom 16.10.2020 ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Hierdurch ergeben sich insbesondere Änderungen im Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, das heißt fast jede bauliche Veränderung kann mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Zudem ist für die Beschlussfassung grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend und die Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Wohnungseigentümer beschlussfähig.
Jan
13
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