Die Bundesagentur für Arbeit informiert, dass die Regelung, die zur Bewältigung der Corona-Krise und der Folgen des Kriegs in der Ukraine den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert hat, nur noch bis zum 30.06.2023 gelten. Ab dem 01.07.2023 ist der Bezug von Kug wieder an die Voraussetzungen geknüpft, die vor der Pandemie galten.
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