Zum 01.07.2022 ist der Mindestlohn bereits auf € 10,45 erhöht worden. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns ist ab dem 01.10.2022 beschlossen; dieser beträgt dann € 12,00.
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnt Beschäftigung aus. Damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Minijob-Grenze auf € 520,00. Die Höchstgrenze für sogenannte Midijobs im Übergangsbereich steigt von derzeit € 1.300,00 auf € 1.600,00 monatlich.
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