Die Europäische Kommission hat zur Änderung der Größenklassen die Richtlinie (EU) 2023/2775 vom 17.10.2023 am 21.12.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Im HGB sollen die monetären Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“, die für die Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens bzw. die größenabhängigen Befreiungen bzw. Erleichterungen relevant sind, inflationsbedingt um rund 25 % angehoben werden. Es soll ein Wahlrecht bestehen, dass die Schwellenwertanhebung bereits rückwirkend für das Jahr 2023 in Anspruch genommen werden könne. Bei der Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte ist stets auf zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre abzustellen.
Comments are closed.