Das Bundesministerium der Justiz hat die neuen Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht. Ab dem 01.07.2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag nunmehr monatlich € 1.330,16. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind um monatlich € 500,62 für die erste und um jeweils weitere monatlich € 278,90 für die zweite bis fünfte Person.
Jul
08
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