Der Bundesrat hat am 11.10.2019 den Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 zugestimmt. Diese tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich, nach den Erbschaftsteuerrichtlinien 2011, erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung.
Die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21.08.2019 entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22.08.2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 01.05.2019 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
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