Der BFH hat in einem Urteil vom 11.07.2019 entschieden, dass die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten rückwirkend entfällt, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahr nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt nach dem Urteil auch dann, wenn die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs unverändert fortgesetzt wird.
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