Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 soll ein Bündel an Steuerrechtsänderungen auf den Weg gebracht werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Schaffung eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer sowie die Erhöhung von Pausch- und Freibeträgen. Unter Anderem sieht der Gesetzesentwurf folgendes vor:
Der Sparerpauschbetrag soll von derzeit € 801,00 auf € 1.000,00 für Alleinstehende und entsprechend doppelt für Ehegatten erhöht werden.
Bei der Altersvorsorge soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollzogen werden. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
Der Grundrentenzuschlag soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch könnte der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung stehen und so ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen.
Verbessert wird die Abschreibung von Immobilien. Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, soll von 2 % auf 3 % angehoben werden.
Erhöht wird der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind. Der Betrag soll von € 924,00 auf € 1.200,00 pro Kalenderjahr erhöht werden.
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