Das maschinelle A1-Verfahren wird für alle Arbeitgeber ab dem 01.07.2019 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt sind Entsendebescheinigungen für Arbeitnehmer nur noch elektronisch über die Entgeltabrechnungssoftware zu beantragen. Papieranträge sind ab dem 01.07.2019 grundsätzlich nicht mehr zu verwenden.
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