Am 03.09.2022 hat sich die Regierungskoalition auf ein weiteres Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen geeinigt. Das Entlastungspaket hat im Wesentlichen folgende Inhalte:
- Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie soll bis zum 31.12.2023 verlängert werden.
- Zeitlich bis Ende März 2024 befristet soll für den Gasverbrauch statt des Regelsteuersatzes der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten.
- Um künftige „automatische“ Steuererhöhungen aufgrund der Inflation zu verhindern (sog. kalte Progression), sollen die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif ab dem 01.01.2023 angepasst werden.
- Der Bund plant eine Regelung, nach der er bereit sei, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 EUR von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
- Rentenbeiträge sollen vorgezogen und bereits ab dem 01.01.2023 voll abziehbar sein. Diese Regelung deckt sich mit dem Referentenentwurf des JStG.
- Rentner sollen zum 01.12.2022 eine Energiepauschale in Höhe von 300 EUR erhalten, Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 EUR. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig.
- Zum 01.01.2023 soll das Kindergeld auf monatlich 237 EUR erhöht werden.
- Daneben sollen noch die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus verlängert werden.
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