Der BFH hat in einem Urteil vom 28. Oktober 2021 festgelegt, dass Steuerpflichtige, die als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung zweitanteilig in Anspruch nehmen können. Notwendig dafür ist, dass die übrigen Voraussetzungen des §24b EstG erfüllt sind, insbesondere sie nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen in § 24b nicht genannten Person leben
Mai
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