Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes sollen ab Dezember 2022 eine Energiepreispauschale von € 300,00 erhalten. Die Pauschale erhält, wer zum Stichtag 01. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden.
Nov
15
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