Mit diversen Urteilen wurde entschieden, dass die von gesetzlichen Krankenkassen gewährten Geldprämien oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung darstellen, sofern durch sie ein finanzieller Aufwand der oder des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird, der im konkreten Zusammenhang mit einer Gesundheitsmaßnahme steht. Die Regularien des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Dez
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