Mit Urteil vom 12.09.2018 hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass eine dauerhafte Vermietungsabsicht auch dann zu bejahen sein kann, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen zu überlassen, sofern davon auszugehen ist, dass diese Überlassung nicht unentgeltlich erfolgen soll.
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