Der Bundesrat hat am 22, März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Jedoch ist dieses in abgespeckter Form erlassen. Gestrichen wurden unter anderem im Bereich der Einkommensteuer Verbesserung bei der Sofortabschreibung, bei den Sammelposten und die Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen, die Anhebung der Steuerermäßigung bei der energetischen Gebäudesanierung auf 30 % und die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen.
Geblieben sind als Investitionsanreize insbesondere die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, sofern eine Anschaffung oder Herstellung nach dem 31. März 2024 und vor dem 01. Januar 2025 stattfindet und die Abschreibung für Wohngebäude bei Baubeginn ab 01. Oktober 2023 befristet auf 6 Jahre in Höhe von 5 % sowie die auf 40 % erhöhte Sonderabschreibung nach § 7g EStG.
Zudem wurde die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in § 7b EStG verbessert und verlängert. Ein Meilenstein ist ebenfalls, dass die E-Rechnung mit Übergangsregelungen ab dem Jahr 2025 kommt.
Die vormals geplante Klimaschutzinvestitionsprämie ist jedoch entfallen.
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