Zum 01.10.2017 wurde das Transparenzregister als sogenanntes Auffangregister eingeführt. Die Bundesregierung plant noch im Jahr 2021 dessen Umstellung auf ein Vollregister. Damit würden zukünftig nahezu alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet sein, die Angaben zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten an das Transparenzregister zu melden.
Apr
15
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