Saniert ein Pächter ein von ihm gepachtetes renovierungsbedürftiges Dach, um dort eine Photovoltaikanlage anbringen zu können, liegt ein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe des Pächters an den Verpächter vor. Bei solchen Leistungen liegt aufgrund eines gegenseitiges Vertrags regelmäßig ein Leistungsaustausch vor. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wurde jedoch die Revision zugelassen.
Comments are closed.