Ursprünglich konnten durch prüfende Dritte die Schlussabrechnung zu den Corona-Wirtschaftshilfen, welche im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2022 an Unternehmen geleistet wurden, bis zum 31. März 2024 verlängert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die Länder und die Berufsorganisation der prüfenden Dritten haben nun entschieden, dass dieses Fristende nun bis zum 30. September 2024 verlängert wird, sofern ursprünglich vor dem 31. Oktober 2023 eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt wurde.
Apr
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