Gemäß dem Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundesregierung sind sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungs-instrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Damit werden die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV fortgesetzt. Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbstständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbstständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten.
(BMF vom 16.02.2022)
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