Die aufgrund Corona beschlossene Homeoffice-Pflicht ist befristet bis zum 19.03.2022. Die Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzler haben am 16.02.2022 beschlossen, dass ab dem 20.03.2022 die Verpflichtung von Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, entfällt. Allerdings können Arbeitgeber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z.B. bei Tätigkeit im Großraumbüro).
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