Die Corona-bedingte Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht.
Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu € 200.000,00 an Förderung erhalten. Es werden folgende Änderungen an dem Programm vorgenommen:
- Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung sind künftig Antragsteller berechtigt, die entweder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
- Ersatzlose Streichung der Deckelungsbeträge von € 9.000,00 bzw. € 15.000,00
- Erhöhung der Fördersätze:
– 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch (bisher 80 % der Fixkosten)
– 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 % (bisher 50 % der Fixkosten) und
– 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (bisher bei mehr als 40 % Umsatzeinbruch).
- Die Personalkostenpauschale von 10 % der förderfähigen Kosten wird auf 20 % erhöht.
- Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt).
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